Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2019 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe muss für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund bezahlt werden, der am 1. August 2020 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die HundehalterInnen werden gebeten, Mutationen in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) vorzunehmen und anschliessend bis zum 31. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. HundehalterInnen, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
Der Gemeinderat