Im Zusammenhang mit der Neuvermessung Vermarkungsrevision Los 3 müssen auch das Namensverzeichnis und der Nomenklaturplan überarbeitet werden. Für die Bezeichnung von geografischen Gebieten, Landschaftsteilen, Flurstücken, topografischen Objekten usw. sind Flur-, Orts- und Geländenamen (= geografische Namen der amtlichen Vermessung) ein unentbehrliches Hilfsmittel für Grundeigentümer, Bewirtschafter, Rettungsdienste, Zustelldienste, Behörden, Wanderer, Forscher, Historiker usw. Bei amtlichen Vermessungen, Landumlegungen usw. werden alle heute noch gebräuchlichen Flur-, Orts- und Geländenamen erhoben und ihre Schreibweise festgelegt. Die erhobenen Namen werden mit der festgelegten Schreibweise in den Grundstückbeschreibungen der amtlichen Bewertung, den Grundbuchplänen, den Übersichtsplänen, den Landeskarten usw. verwendet.
Eine Arbeitsgruppe hat den Nomenklaturplan sowie das zugehörige Namensverzeichnis überarbeitet. Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Unterlagen genehmigt. Insbesondere was die Schreibweise betrifft erfolgt die abschliessende Genehmigung durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern.