Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Baureglements zur ZöN A (Mehrzweckgebäude, Schulanlage) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Änderung ermöglicht die anstehende Erweiterung des Mehrzweckgebäudes und zukünftige Anpassungen an den öffentlichen Bauten in der ZöN A.
Die Änderungen liegen vom 18. November bis zum 19. Dezember 2022 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.roethenbach.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.