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Beim Wegzug aus der Gemeinde Röthenbach i. E. melden Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach ab. Bei der Abmeldung ist die neue Adresse anzugeben. Bei Wegzug ins Ausland ist zudem eine in der Schweiz wohnhafte Person als Vertreter zu melden.
Schweizer Bürger/innen erhalten ihre hinterlegten Ausweisschriften gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises.
Ausländische Staatsangehörige benötigen den Ausländerausweis, um sich abzumelden.