Die Gemeindeversammlung hat am 28.11.2025 genehmigt:
- Gebührenreglement 2025, Inkraftsetzung 01.01.2026
- Wasserversorgungsreglement 2025, Inkraftsetzung 01.01.2026
Der Gemeinderat hat am 17.12.2025 genehmigt:
- Gebührenverordnung 2026, Inkraftsetzung per 01.01.2026
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird das Inkrafttreten bzw. die Ausserkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Alle Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen/bezogen werden und sind unter www.roethenbach.ch zu finden.
Rechtmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.
Der Gemeinderat