Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung zur Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Unterlagen zur Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen liegen vom 19. November bis zum 20. Dezember 2021 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.
Röthenbach, 15.11.2021
Der Gemeinderat