Der Gemeinderat Röthenbach i. E. bringt gestützt auf Art. 60 Baugesetz vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung zur Sicherung der öffentlichen Abwasseranlagen gemäss Art. 88 ff BauG zur öffentlichen Auflage. Diese beinhaltet:
- Situationsplan Nord 1: 2000 mit Überbauungsvorschriften
- Situationsplan Süd 1:2000 mit Überbauungsvorschriften
- Detailplan Querprofile A-H 1:100
- Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
Die Überbauungsordnung gilt als Baubewilligung im Sinne von Art. 88 Abs. 6 BauG. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 18. November 2022 bis 19. Dezember 2022 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach öffentlich auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen.