Der Gemeinderat von Röthenbach bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Die Teilrevision umfasst insbesondere die folgenden Änderungen:
- Festlegung des Gewässerraums
- Revision des Baureglements mit Anpassung an die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen
Die Akten bestehend aus Baureglement, Zonenplan Gewässerräume und Erläuterungsbericht liegen während 30 Tagen, das heisst vom 14.02.2020 bis 16.03.2020, in der Gemeindeverwaltung Röthenbach öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Dienstag, 31.03.2020 statt. Die Einladungen mit den genauen Terminen erfolgen persönlich.
Der Gemeinderat