Wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung wird Ihnen zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt (Fr. 20.00 + Fr. 5.00 für Porto und Rechnungsstellung).
Hinweise zu speziellen Verwendungszwecken:
Die Wohnsitzbescheinigung wird Ihnen zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt (Fr. 20.00 + Fr. 5.00 für Porto und Rechnungsstellung).
Hinweise zu speziellen Verwendungszwecken:
Der Heimatausweis wird durch die Wohngemeinde für den Aufenthaltsort (z. B. Arbeitsort) ausgestellt. Der Heimatschein bleibt bei der Gemeinde Röthenbach i. E. hinterlegt.
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden.
Schweizer Bürger/innen können den alten Niederlassungsausweis kostenlos gegen einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis austauschen. Bitte stellen Sie uns dazu Ihr altes Dokument zu.
Umzüge von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern. Der Ausländerausweis wird aktualisiert.
Die Einwohnerkontrolle erteilt gestützt auf das Datenschutzreglement Auskunft aus der Einwohnerkontrolle. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen.
Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 bei Barzahlung am Schalter und Fr. 15.00 bei Online-Bestellung mit Rechnung.
Dieser Online-Dienst ist für Einzelauskünfte. Für Listenauskünfte muss zwingend ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.
Die obligatorische Bauversicherung können Sie auch online bei der GVB abschliessen.
Seit 1. März 2022 ist das Baugesuch in elektronischer Form (eBau) einzureichen. Wir bitten Sie, bei Baueingabe insbesondere Folgendes zu beachten:
Situationsplan 1:500 oder 1:1‘000
Informationen zur Bibliothek Röthenbach finden Sie hier.
Haben Sie einen Bücherwunsch? Gerne versuchen wir, diesen nach Möglichkeit zu erfüllen. Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus.
Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie in der Rubrik "Mietbare Räume".
Die Benützungsgebühren finden Sie in unserer Gebührenverordnung (siehe Online-Schalter).
Informationen über die Invalidenversicherung und die entsprechenden Antragsformulare zum Bezug IV-Leistungen finden Sie auf der Web-Seite der IV-Stelle des Kantons Bern.
Genauere Informationen, wer Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hat, finden Sie auf der Web-Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das entsprechende Antragsformualr für eine Hilflosenentschädigung finden Sie dort.
Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.
Telefon
034 491 14 05
E-Mail
info@roethenbach.ch
Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen