Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Teilrevision der Ortsplanung; Zusätzliche öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 BauG

Mitteilung vom

Die teilrevidierte Ortsplanung der Gemeinde Röthenbach lag vom 14.02.2020 bis zum 16.03.2020 öffentlich auf. Aufgrund einer Einsprache wurde anschliessend eine Anpassung vorgenommen und am 20.04.2020 durch den Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderat von Röthenbach bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 diese Änderungen zur öffentlichen Auflage. Die Anpassungen betreffen den Verlauf und Gewässerraum von zwei eingedolten Gewässern im Gebiet Oberei/Sagimatt. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 09. Juli 2020 – 10. August 2020 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen.

Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

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