Die Weisungen zum Legat Tschanz-Dornig Hans wurden überarbeitet. Gemäss Stifterwille dient das Vermögen zur Ausrichtung von Stipendien an Bedürftige für jede Art von Ausbildung für einen Beruf im weitesten Sinne.
Neu sollen grundsätzlich Mehrfachauszahlungen zulässig sein, jedoch nicht für die gleiche Ausbildung. Der Stipendienbetrag wird neu auch bei Erstausbildungen an Hand des steuerbaren Einkommens der Gesuchsteller berechnet, wenn diese das 20. Lebensjahr überschritten haben. Bisher zählte bei Erstausbildungen jeweils das steuerbare Einkommen der Eltern. Die massgeblichen Steuerzahlen wurden um Fr. 20‘000 erhöht. Neu sollen die Kosten für die Finanzierung von zusätzlichem Unterricht bei Talentschülerinnen und Talentschülern der Musikschule aus dem Legatsvermögen entnommen werden können.
Die aktuellen Weisungen sowie das Gesuchsformular finden Sie hier.