| Freitag, 31. Juli 2026 | 08.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr |
Ab dem 3. August 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen einen schönen Nationalfeiertag!
Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
| Freitag, 31. Juli 2026 | 08.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr |
Ab dem 3. August 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen einen schönen Nationalfeiertag!
Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
In der Gemeinde Röthenbach i. E. gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Die aktuell geltenden Massnahmen finden Sie hier.
Ausserhalb dieser Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind jederzeit zu überwachen und Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist vollständig auf das Feuern zu verzichten. Zudem sind die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
| Gesuchsteller: | Hans-Ulrich Stucki, Rüegsegg 271, 3538 Röthenbach i.E. |
| Projektverfasser: | GLB Genossenschaft, Schüpbachstrasse 26, 3443 Emmenmatt |
| Bauvorhaben: | Firstverlängerung für zusätzlichen Heuraum/Ballenlager im Obergeschoss und im Erdgeschoss Remise. |
| Standort: | Rüegsegg 271, 3538 Röthenbach i.E., Parzelle-Nr. 710 |
| Zone: | Landwirtschaftszone |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Keine |
| Schutzobjekte: | schützenswertes K-Objekt Gewässerschutzbereich üB |
| Auflage- und Einspracheort: | Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E. |
| Auflage- und Einsprachefrist: | 14. August 2026 |
Auflage ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren (Art. 30 und 31 kant. Baugesetz) sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Hinweise: Lastenaugsgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Röthenbach i. E., 02.07.2026, Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2025 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am 1. August 2026 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, Besitzerwechsel, neue Hunde und den Tod eines Hundes umgehend in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) einzutragen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Wer noch nicht alle Mutationen vorgenommen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 31. Juli 2026 zu erledigen. Hundehaltende, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
55 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 5.8 % ausmacht.
Wanda Grolimund (Violine) aus der Talentförderung der Musikschulen Bern Nordost begleitet von Kostya Tovstukha (Klavier) eröffnen die Gemeindeversammlung mit einem Violinkonzert von Giovanni Battista Viotti.
Die Gemeindeversammlung vom 05.06.2026 hat Folgendes beschlossen:
Gemeinderechnung 2025
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 165‘065.38 abschliesst, wurde einstimmig genehmigt.
Ausbau Hofzufahrt Rüegsegg-Streithalde - Kreditbeschluss
Für den Ausbau der Hofzufahrt Rüegsegg-Streithalde wurde ein Verpflichtungskredit von brutto Fr. 425‘000 bewilligt. Im Sinne von Art. 35 des Strassen- und Wegreglements vom 27.11.2020 beträgt der voraussichtliche Gemeindebeitrag an den Ausbau der Hofzufahrt Rüegsegg-Streithalde 20 % oder voraussichtlich Fr. 31‘450. Vorausgesetzt wird, dass Bund und Kanton ebenfalls finanzielle Beiträge an das Projekt leisten.
Das Berner Bündnis gegen Depression ist ein kantonales Netzwerk, das die Verbesserung der Versorgung mit Früherkennung und Frühintervention von depressiv erkrankten Kindern- und Jugendlichen und ihren Angehörigen sowie die Suizidprävention verfolgt.
Es werden jährlich diverse kostenlose Online-Veranstaltungen durchgeführt. Die Angebote haben das Ziel, Kinder, Lehrpersonen, Schulen, aber auch die breite Allgemeinbevölkerung, zu unterstützen, den Austausch zu psychischer Gesundheit zu fördern und wertvolle Impulse für den Alltag zu geben. Dabei wird besonderen Wert auf praxisnahe Inhalte und eine angenehme, offene Atmosphäre gelegt.
Für die Sanierung der Hofzufahrt Grabenmatt hat der Gemeinderat am 26. Mai 2026 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von Fr. 175‘000 bewilligt. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von voraussichtlich Fr. 18‘900 an diese Gesamtkosten. Der Gemeinderat hat sich jedoch bereit erklärt die Vorfinanzierung des Projektes zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat am 26. Mai 2026 für die Umdeckung des Schindeldaches an der Friedhofmauer Würzbrunnen einen Nachkredit von Fr. 10‘296.25 bewilligt. Die Kosten sind höher ausgefallen, weil die Baumeisterarbeiten für die Ausbesserung und Reparatur der Friedhofmauer höher ausgefallen sind. Im Rahmen der Ausführungsbesprechung mit der Kantonalen Denkmalpflege hat man sich gemeinsam für eine umfangreichere Sanierung der Friedhofmauer entschieden. Die gesamten Kosten belaufen sich auf Fr. 70‘296.25, wovon die Kantonale Denkmalpflege einen Anteil von Fr. 38‘180.00 finanziert hat. Die Nettobaukosten zu Lasten der Gemeinde betragen Fr. 38‘180.00.
Es kommt in der Schweiz leider immer wieder zu Wasserverschmutzungen. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Fälle festgestellt.
Deshalb wurde die Kampagne «Obacht am Schacht» der Schweizerischen Vereinigung der Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher ins Leben gerufen. Wir laden Sie ein, die Interseite aquava.ch zu besuchen, auf der Sie unter anderem erfahren, was wir alle tun können, um eines der wichtigsten Güter der Menschheit zu schützen: DAS WASSER.
Die Kampagne hat zum Ziel, gutes Verhalten zu fördern und einmal mehr in Erinnerung zu rufen, wie wichtig es ist, die Qualität unserer Gewässer zu wahren. Gewisse alltägliche Handlungen (Versickern lassen oder Ausleeren von schädlichen Substanzen, usw.) beeinträchtigen diese direkt.
Gemäss Art. 71 GV verabschiedet der Gemeinderat am 27. April 2026 die Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.:
| ERFOLGSRECHNUNG | Aufwand Gesamthaushalt | CHF 4‘978’180.77 |
| Ertrag Gesamthaushalt | CHF 5‘143‘246.15 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 165’065.38 | |
| davon |
| |
| Aufwand Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘357‘985.23 | |
| Ertrag Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘483‘711.66 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 125’726.43 | |
| ||
| Aufwand Wasserversorgung | CHF 131‘618.40 | |
| Ertrag Wasserversorgung | CHF 114‘936.80 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF - 16‘681.60 | |
| ||
| Aufwand Abwasserentsorgung | CHF 233'886.43 | |
| Ertrag Abwasserentsorgung | CHF 251‘258.39 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 17‘371.96 | |
| ||
| Aufwand Abfall | CHF 88‘229.86 | |
| Ertrag Abfall | CHF 117‘628.90 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 29'399.04 | |
| ||
| Aufwand Fernwärme | CHF 166‘460.85 | |
| Ertrag Fernwärme | CHF 175‘710.40 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 9‘249.55 | |
| ||
| INVESTITIONSRECHNUNG | Ausgaben | CHF 252‘653.70 |
| Einnahmen | CHF 32‘116.25 | |
| Nettoinvestitionen | CHF 220‘537.45 | |
| ||
| NACHKREDITE gem. separater Tabelle | CHF 232‘144.98 |
Der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wird beantragt, die Jahresrechnung 2025 zu genehmigen.
Die Leistungsvereinbarung mit der Busland AG betreffend Wanderbus Chuderhüsi für das Jahr 2026 wurde an der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2026 genehmigt. Für die Deckung des wahrscheinlichen Defizits wurde ein Nachkredit in der Höhe von Fr. 2'798.30, zuzüglich MwSt., genehmigt.
Die Schulanlage Röthenbach ist sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung der Konzeptstudie einen Nachkredit von Fr. 16‘000 beschlossen und den Auftrag an die Langhard Architekten AG erteilt.
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 4. September 2026, 19.30 Uhr, herzlich zur Gedenkfeier auf den Friedhof Dorf mit anschliessendem Gottesdienst in der Dorfkirche ein.
Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Im Herbst 2026 werden die zwei hintersten Reihen im südwestlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es betrifft 16 Gräber der Jahre 1996 bis 1998 (Grab Nrn. 649-667). Weiter werden zwei Urnengräber sowie zwei Kindergräber im nordwestlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es handelt sich um vier Gräber der Jahre 1977, 1980, 1993 und 1997.
Mit den Arbeiten wird Anfang Oktober 2026 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, die die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt und Rasen angesät.
Friedhof Würzbrunnen
Auf dem Friedhof Würzbrunnen werden im Jahr 2026 keine Gräber aufgehoben.
Die Gemeindeversammlung hat am 28.11.2025 genehmigt:
Der Gemeinderat hat am 17.12.2025 genehmigt:
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird das Inkrafttreten bzw. die Ausserkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Alle Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen/bezogen werden und sind unter www.roethenbach.ch zu finden.
Rechtmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.
Der Gemeinderat
91 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 9.67 % ausmacht.
Anina Winkler und Méa Berger aus der Celloklasse von Claudia Eigenmann von der Musikschule Oberemmental eröffnen die Gemeindeversammlung.
Die Gemeindeversammlung vom 28.11.2025 hat Folgendes beschlossen:
Budget 2026
Das Budget 2026 bestehend aus:
Aufwand | Ertrag | ||
| Gesamthaushalt | CHF | 5‘176‘370 | 5‘318‘190 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 141‘820 |
|
| Allgemeiner Haushalt | CHF | 4‘501‘420 | 4‘647‘420 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 146‘000 |
|
| SF Wasserversorgung | CHF | 175’040 | 152‘280 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF |
| - 22’760 |
| SF Abwasserentsorgung | CHF | 252‘030 | 252‘030 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 0 |
|
| SF Abfall | CHF | 91‘980 | 93‘500 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 1‘520 |
|
| SF Fernwärme | CHF | 155‘900 | 172‘960 |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF | 17‘060 |
|
ist genehmigt worden.
Neufassung Wasserreglement
Das Wasserreglement ist einstimmig genehmigt worden.
Neufassung Gebührenreglement
Das Gebührenreglement ist einstimmig genehmigt worden.
Zustandsuntersuchungen private Abwasserleitungen - Kreditbeschluss
Für die Zustandsuntersuchungen der privaten Abwasserleitungen ist ein Rahmenkredit von Fr. 600‘000 einstimmig bewilligt worden.
Überbauungsordnung Stauffenbrunnen
Die Änderung des Zonenplanes sowie die Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen sind einstimmig genehmigt worden.
Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.
Telefon
034 491 14 05
E-Mail
info@roethenbach.ch
Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen